Rechtsprechung
ArbG Kaiserslautern, 16.12.2010 - 8 Ca 782/09 |
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 20.10.2009 - 8 Ca 782/09
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2010 - 3 Sa 750/09
- BAG, 25.08.2010 - 4 AZN 769/10
- ArbG Kaiserslautern, 16.12.2010 - 8 Ca 782/09
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.03.2011 - 3 Ta 37/11
- BAG, 18.04.2012 - 3 AZB 22/11
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.03.2011 - 3 Ta 37/11
Kosten des Verfahrens über die Nichtzulassungsbeschwerde
Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den (Kostenfestsetzungs-)Beschluss des ArbG Kaiserslautern vom 16.12.2010 - 8 Ca 782/09 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Auf den Antrag der Beklagten vom 11.10.2010 (Bl. 288 f. d.A.) und nach Anhörung des Klägers setzte das Arbeitsgericht mit dem Beschluss vom 16.12.2010 - 8 Ca 782/09 - (Bl. 304 ff. d.A.) die nach dem Beschluss des BAG vom 25.08.2010 von dem Kläger an die Beklagte zu erstattenden Kosten (für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren - 4 AZN 769/10 -) auf 989, 60 EUR (nebst Zinsen) fest.
Gegen den am 28.12.2010 zugestellten Beschluss vom 16.12.2010 - 8 Ca 782/09 - legte der Kläger mit dem Schriftsatz vom 30.12.2010 am 03.01.2011 bei dem Arbeitsgericht Erinnerung ein und begründete diese zugleich.
Die Beklagte verteidigt den Beschluss des Arbeitsgerichts vom 16.12.2010 - 8 Ca 782/09 - nach näherer Maßgabe ihrer Ausführungen in den Schriftsätzen vom 18.01.2011 (Bl. 310 f. d.A.) und vom 25.02.2011 (Bl. 323 d.A.), worauf jeweils verwiesen wird.
Das Arbeitsgericht hat die Erinnerung als sofortige Beschwerde ausgelegt und dieser nicht abgeholfen (Nichtabhilfe-Beschluss vom 07.02.2011 - 8 Ca 782/09 -, Bl. 315 f. d.A.).
Demzufolge gilt auch hier, dass die Prozessbevollmächtigten der Beklagten - ungeachtet der Frage, wann hier bezüglich der Klageabweisung - 8 Ca 782/09 = 3 Sa 750/09 - Rechtskraft eintrat bzw. wann das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren - 3 AZN 769/10 - endgültig abgeschlossen war - auf jeden Fall noch zum Zeitpunkt der Beschwerdeerwiderung vom 03.09.2010 infolge der Unkenntnis des BAG-Beschlusses vom 25.08.2010 - 4 AZN 769/10 - berechtigt waren, für die Beklagte schriftsätzlich auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers zu reagieren (…OLG Sachsen-Anhalt 30.04.2009 - 3 WF 224/08 - juris Rz. 5 ff.).